Am Anreisetag kann das Apartment nach Rücksprache bezogen werden. Am Abreisetag ist das Apartment bis 11 Uhr zu verlassen.
Dem Mieter werden bei Mietbeginn vom Vermieter folgende Schlüssel übergeben:
1 Haustür und gleichzeitiger Wohnungsschlüssel.
Der Schlüssel wird dem Mieter nach Absprache der Uhrzeit vom Vermieter persönlich übergeben.
Am Abreisetag wird der Schlüssel dem Vermieter persönlich übergeben oder nach Absprache in den Briefkasten geworfen.
Da das Haus über eine zentrale Schließanlage verfügt und bei Verlust des Schlüssels, diese ausgetauscht werden muss, wird dieser Austausch dem Mieter in Rechnung gestellt.
Der Mieter unseres Ferienapartments ist verpflichtet, die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegen-stände pfleglich zu behandeln. Verursachte Schäden werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Bei Bezug der Räumlichkeiten überprüfen die Mieter die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit. Sollte etwas nicht in Ordnung sein, können etwaige Schäden somit unverzüglich dem Vermieter gemeldet werden.
Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden. Kommen die Mieter dieser Mitteilungspflicht nicht nach, steht ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu.
Der Vermieter hat ein Recht auf Schadensersatz in angemessener Höhe, sofern nach dem Aufenthalt nicht gemeldete Schäden festgestellt werden.
Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit
nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens.