Der Mieter darf jederzeit vom Mietvertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktritts wird vom Vermieter eine Ausfallentschädigung nach folgender Staffelung geltend gemacht:
Rücktritt bis:
30 Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises
29 Tage vor Mietbeginn – Mietbeginn 90 % des Mietpreises
Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der das Ferienobjekt in vollem Umfang übernimmt. Dafür kann nach Ermessen des Vermieters eine einmalige Bearbeitungsgebühr bis zu 20,00 EUR berechnet werden.
Corona.Sonderbedingungen:
Sollte ein Urlaubsantritt aufgrund der staatlichen bzw. länderspezifischen Coronavorgaben ausgeschlossen sein (im Urlaubsziel ist touristische Vermietung untersagt / Heimatgebiet ist Corona Hotspot / Mieter sind Corona positiv getestet / allgemeines Reiseverbot), ist eine kostenlose Stornierung bis 3 Tage vor Anreise möglich.
Es wird empfohlen unbedingt eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen.